Beratung Coaching Therapie

Psychologische Privatpraxis : Düsseldorf Gerresheim
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häufige Fragen – FAQs

Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten, welche mich immer wieder erreichen. Sie finden hier FAQs zu den Themen Hypnose, Therapie/Coaching und allgemeine Informationen für Klienten, die meine Praxis besuchen möchten.

Schweigepflicht bei Hypnose

Achtung – Nur bei Heilberufen!

Die Bezeichnung „Hypnotiseur“ ist nicht gesetzlich geschützt. Achten Sie hier in Ihrem eigenen Interesse auf die Qualifikationen. Jeder darf sich als „Hypnotiseur“ bezeichnen und Hypnose anbieten, ungeachtet seiner/ihrer Ausbildungsqualifikation. Meine Ausbildung und Qualifikation ist durch den deutschen Verband für Hypnose (DVH) und durch die National Guild of Hypnotists (NGH) auch international zertifiziert. In Bezug auf die Schweigepflicht bin ich hier an den Ethikkodex gebunden. Darüber hinaus gilt in meiner Praxis:

Ärzte und Therapeuten in der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, über das zu schweigen, was ihnen ihre Patienten anvertraut haben. Der strafrechtlichen Schweigepflicht unterliegen neben den Ärzten auch die Angehörigen der nichtärztlichen Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, z.B. Psychotherapeuten und Heilpraktiker (Psychotherapie). Die Qualifikation der Heilpraktiker (Psychotherapie) wird amtlich überprüft und die Praxen sind bei den zuständigen Gesundheitsämtern registriert. Entscheiden Sie sich für eine Hypnose bei Heilpraktikern (Psychotherapie), profitieren Sie von deren beurkundeter Kompetenz UND von deren Bindung an die Schweigepflicht.

Als Heilpraktiker Psychotherapie gilt für Hypno-Coaching & Hypnosetherapie in meiner Praxis Artikel 3 – Schweigepflicht nach dem BGB.

Ist die Wirksamkeit von Hypnotherapie wissenschaftlich untersucht?

„Zur Hypnose / Hypnotherapie hat es in den letzten 20 Jahren eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen, im klinischen sowie im experimentiellen Bereich, gegeben, die sie als therapeutische Methode bei unterschiedlichen somatischen und psychischen Störungen indiziert erscheinen lassen und zahlreiche kontrollierte Wirksamkeitsstudien und Metaanalysen haben ihre Effektivität bestätigt.“
Prof.Dr. Dirk Revenstorf, Dipl.-Psych.Dr. Burkhard Peter,
(2009) Hypnose in Psychotherapie, Psychosomatik und Medizin

Wie bezahle ich für meine Sitzungen?

Das Honorar für Sprechstunden kann im Voraus als Überweisung oder vor Ort bar sowie per EC Karte beglichen werden.

Vorteile von privat finanzierter Psychotherapie oder Coaching

Private Sitzungen werden bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse nicht aktenkundig, solange sie dort nicht ausdrücklich eingereicht werden. Sie sind also nicht bekannt. Bei beruflichen oder privaten Krisen ziehen es heute viele Menschen vor, zu einem Coach oder Heilpraktiker für Psychotherapie zu gehen. Sie gehen hier keine Verpflichtung ein. Ist das erste Gespräch nicht in Ihrem Sinn, dann können Sie ohne große Formalitäten weitersuchen.

Eine private Therapie wird einer „aktenkundigen“ Psychotherapie (d.h. sie wurde verordnet und die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen) vor allem dann vorgezogen, wenn

  • eine zeitweilige persönliche Krise entstanden ist, die keine 20-40 Stunden Therapiesitzungen benötigt.
  • wenn man flexiblere Termine ausserhalb der üblichen Bürozeiten benötigt, damit man beruflich keine Nachteile erfährt.
  • wenn man keine Zeit hat, bis zu einem Jahr auf einen Therapieplatz zu warten, was heutzutage immer mehr zur Regel wird.
  • wenn man Anwärter auf eine anstehende Verbeamtung ist oder andere Gründe vorliegen (Abschluß von Lebensversicherung etc.) und die Nachteile „gläserner Patient*innen“ vermieden werden sollen.
  • wenn man mit den herkömmlichen Therapien selbst nach mehreren Versuchen über eine lange Zeit hinweg zu keiner zufriedenstellenden Lösung gekommen ist.

Vorsicht bei anstehender Verbeamtung

Beamtenanwärter werden gewöhnlich durch einen Amtsarzt untersucht, der manchmal um eine Schweigepflichtentbindung bei Ärzten und Krankenkassen bittet. Einige psychische Störungen oder (psycho-) somatische Erkrankungen können eine Verbeamtung gefährden. Der Staat möchte sich keine unnötigen Kosten aufhalsen lassen.

Private Sitzungen werden, wenn sie nicht bei den Kassen eingereicht werden, weder bei Ihrem Arzt noch Ihrer Krankenkasse aktenkundig. Sie sind dort demnach nicht bekannt. Bei beruflichen oder privaten Krisen ziehen es heute viele Menschen vor, zu einem Coach oder Heilpraktiker für Psychotherapie zu gehen. Sie gehen hier keine Verpflichtung ein. Ist das Erstgespräch nicht in Ihrem Sinn, dann können Sie ohne große Formalitäten wechseln.

Besteht eine Maskenpflicht?

Wenn die aktuellen Landesvorschriften dies nicht vorschreiben, besteht während Ihres Besuchs keine Maskenpflicht.

Bei allen Symptomen, die auf eine Corona-Infektion zurückzuführen sein könnten, wie z.B. erhöhte Temperatur, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchssinns, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, ist die Teilnahme an Ihrer Sitzung ausgeschlossen. Bitte informieren Sie mich zeitnah, klären Sie mögliche Infektionen bei Ihrem Hausarzt ab und bleiben Sie im Zweifel lieber zu Hause.

Werden auch Termine am Abend oder Wochenende angeboten?

Ja.

Besonders Berufstätige oder Eltern haben ein knappes Zeitfenster, um für sich zu sorgen und Sitzungen wahrzunehmen. In meiner Praxis können Sie Termine für einen Zeitpunkt vereinbaren (werktags oder am Wochenende), der für Sie am bequemsten ist. Ich biete Termine nach Vereinbarung zu den unten gelisteten Zeiten an:

  • Dienstag bis Freitag zwischen 11Uhr und 21Uhr
  • Samstag zwischen 16Uhr und 21Uhr
  • Sonntag zwischen 14Uhr und 19Uhr

Wie viele Hypno-Sitzungen sind nötig?

Die verschiedenen Anwendungsgebiete benötigen eine unterschiedliche Anzahl an Sitzungen. Dies gilt auch in Hinblick auf Ihre persönlichen Besonderheiten.

Eine nachhaltige Raucherentwöhnung oder eine erfolgsversprechende Gewichtsreduktion benötigt mehrere Sitzungen. Manch andere Themen können bereits durch eine einzige Sitzung geklärt werden. Hier erhalten Sie von mir im ausführlichen Vorgespräch unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Besonderheiten eine klare Behandlungsaussage.

Wie lange dauert eine Hypnosesitzung?

Verschiedene Umstände (Thema, Zielsetzung u.a.) und persönlichen Faktoren bestimmen die Dauer einer Sitzung. In der Regel dauert eine Sitzung ca. eine bis eineinhalb Stunden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

In meiner Praxis vereinbaren Sie Privatsprechstunden und sind Selbstzahler. Sie erhalten von mir eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Heilpraktiker-Rechnungen für Psychotherapie sind absetzbar und werden als „außergewöhnliche Belastungen” bei der Steuererklärung anerkannt. Vor diesem Hintergrund können Sie die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen in Ihrer Steuererklärung als sog. „Sonderausgaben” geltend machen. Die Feststellung der Notwendigkeit -vor Beginn der Therapie- ist hierfür wichtig. Bitte sprechen Sie mich in diesem Fall im Erstgespräch darauf an.

Wenn Sie privat versichert sind, bzw. eine private Heilpraktikerzusatzversicherung abgeschlossen haben, können Therapiekosten in manchen Fällen ganz oder teilweise erstattet werden – der Umfang  hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrer Krankenversicherung ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Leistungserbringer. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis nicht möglich. Meine Gebühren finden Sie hier.

Info für mobilitätseingeschränkte Menschen

Bitte beachten Sie, dass der Praxiszugang im EG über fünf Stufen zu erreichen ist. Das Besucher-WC ist nicht für Rollstuhlfahrer ausgerichtet. Für Rückfragen kontaktieren Sie mich bitte persönlich.

Verliere ich in Trance meinen eigenen Willen?

Nein. Die meisten Vorurteile über Hypnose resultieren aus mangelnder persönlicher Erfahrung und gehören in das Reich der Märchen.
Grundsätzlich gilt:

  • Niemand würde in Hypnose Dinge tun, die er im Wachzustand ablehnen würde.
  • Niemand ist in Hypnose dem Hypnotiseur willenlos ausgeliefert.
  • Hypnose ist immer freiwillig.
  • Angewandte professionelle Hypnose sollte nicht mit Bühnen- oder Show-Hypnose verwechselt werden.
    Beides hat nichts miteinander zu tun. Moderne angewandte Hypnose ist ein
    Mittel therapeutischer Behandlung mit dem Ziel, Menschen zu heilen und zu helfen.

Was geschieht in einer Hypno-Sitzung? Muss ich mich irgendwie vorbereiten?

Im Vorfeld findet immer ein ausführliches Vorgespräch statt, in dem Ihre persönlichen Besonderheiten besprochen werden und Sie Ihr Anliegen (Anwendungsgebiete) schildern. Für die eigentliche Hypnosesitzung müssen Sie nichts vorbereiten.
Sie sitzen bequem in einem Sessel während ich zu Ihnen spreche, dabei werden Sie sich angenehm entspannt und aufmerksam fühlen.

Kann ich nach Hypno-Therapie Auto fahren?

Ja.

Auch nach der Hypnosesitzung haben Sie einen klaren Kopf. Sie können sich konzentrieren und auch das Autofahren ist möglich.
Ich empfehle meinen Klienten im Anschluß jedoch trotzdem, für 20 Minuten einige Schritte an der frischen Luft zu spazieren, um sich selbst eine kurze Phase der Ruhe zu gönnen, bevor Ihr Alltag Sie wieder fordert.

Kann ich meine Sitzung stornieren?

Ja. Wenn Sie an Ihrer Sitzung nicht teilnehmen können, können Sie versuchen, Ihre rechtzeitig abgesagte Sitzung (mind. 24 Werktags-Stunden vorher)  neu zu arrangieren. Bei Nichtverfügbarkeit wird die volle Sitzungsgebühr verrechnet oder erstattet.

Termine, die durch Verschulden des Klienten zu spät beginnen, können nicht zeitlich verlängert, erstattet oder nachgeholt werden.

Gibt es einen Parkplatz?

Ja. Sie haben die Möglichkeit Ihren PKW vor der Praxis zu parken. Bitte sprechen Sie mich an.

Gilt auch bei Coaching Schweigepflicht

Achtung – Nur bei Heilberufen!

Die Bezeichnung „Coach“ ist nicht gesetzlich geschützt. Jeder darf sich als Coach bezeichnen. Die Qualifikation der Heilpraktiker (Psychotherapie) hingegen wird amtlich überprüft und die Praxen sind bei den zuständigen Gesundheitsämtern registriert. Entscheiden Sie sich für ein Coaching bei Heilpraktikern (Psychotherapie), profitieren Sie von deren beurkundeter Kompetenz UND von deren Bindung an die Schweigepflicht.

Als Heilpraktiker Psychotherapie gilt für Beratung, Coaching & Therapie in meiner Praxis Artikel 3 – Schweigepflicht nach dem BGB

  • Heilpraktiker sind verpflichtet, über alles Schweigen zu bewahren, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird. Im Gegensatz zur ärztlichen Schweigepflicht haben Heilpraktiker kein Zeugnisverweigerungsrecht.
  • Heilpraktiker haben ihre Helfer, Praktikanten und Assistenten über die Pflicht zur Verschwiegenheit zu belehren und dies in schriftlicher Form festzuhalten.
  • Heilpraktiker haben die Verpflichtung zur Verschwiegenheit auch gegenüber ihren Familienangehörigen zu beachten.
  • Heilpraktiker dürfen vertrauliche Patientendaten nur dann weitergeben, wenn die Patienten sie von der Schweigepflicht entbunden haben. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.
  • Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen.
  • Notwendige Auskünfte an Krankenversicherungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben werden.

Anmerkung: Eine Schweigepflicht besteht in diesem Fall nicht, da Versicherte bei Versicherungsbeginn grundsätzlich ihre Behandler von der Schweigepflicht entbunden haben.

Wie oft müssen wir uns treffen?

Wir werden die Häufigkeit in unseren Sitzungen besprechen und auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Damit Coaching oder Therapie am effektivsten ist, ist eine Routine unerlässlich. Anschlusssitzungen an das Erstgespräch finden in der Regel im Abstand von einer Woche statt. Bei Bedarf können weitere Sitzungen, je nach Tempo und Wunsch, in zwei- oder mehrwöchigen Intervallen stattfinden..

Eine spontane Verbesserung ihrer Situation kann bei sogenannten Kurzzeit-Verfahren (Lösungsfokussierte Kurzzeittherapie, EMDR basierte Traumatherapie) oder bei sehr konkreten, zugespitzen Coaching-Themen bereits nach der ersten oder zweiten Sitzung eintreten.

Bieten Sie Ermäßigungen an?

Bei Härtefällen kann es vorkommen, dass wir Sonderkonditionen vereinbaren. Sprechen Sie mich an.

Sollten Therapiekosten ein Problem darstellen, könnten Beratungsdienste der Stadt oder sozialer Einrichtungen eine Alternative für Sie bieten.